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Allgemeine Geschäftsbedingungen der All In One Services GmbH 

 

 

Allgemeine Bedingungen


Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf
Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sie gelten nur, sofern
All In One Services GmbH sie ausdrücklich anerkennt und dies schriftlich bestätigt.

Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von All In One Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Aufträge sind nur bindend, wenn und soweit sie unsererseits schriftlich bestätigt worden sind.

 

Preise


Alle Preise gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit
nicht anders vereinbart, halten wir uns an die angebotenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Falls
die Auftragserteilung nach diesem Termin erfolgt und dadurch Mehrkosten entstehen, sind wir berechtigt, diese
an den Kunden weiter zu berechnen. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen, die über den vereinbarten
Auftragsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Mietpreise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, für den Zeitraum der angegebenen Veranstaltung.
Nicht enthalten sind hierbei grundsätzlich alle Kosten der Messegesellschaft bzw. des Veranstalters wie
Standmiete, Wasser, Strom, Reinigung, Abfallentsorgung, Standwache, Hallenabhängungen, sowie Personal,
Speditionskosten und Zollbehörden, sofern keine anders lautende Regelung getroffen wurde.

 

Zahlungsbedingungen


Die Zahlungsbedingungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart:
Unsere Leistungen sind zahlbar ohne Abzug. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung durch
All In One Services GmbH fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gem. § 288 II BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu fordern.
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

Eigentumsvorbehalt


Alle Waren und Kaufbestandteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

Leistungsumfang


All In One Services GmbH kann alle erforderlichen Leistungen als Full- Service- Dienstleister im Messe-/ Ausstellungs- und Eventbereich anbieten. Nach einem Briefinggespräch mit dem Kunden arbeitet All In One Services GmbH Konzeptidee, Entwurf und Kostenangebot für den Kunden aus. Der Kunde bekommt eine Gliederung des zeitlichen Ablaufs der Projektphasen als Richtlinie.
Die schriftliche Auftragsbestätigung legt den genauen Umfang des Auftrages fest. Nachträgliche
Änderungswünsche gehen zu Lasten des Kunden inkl. aller evtl. anfallenden Zusatzkosten.
All In One Services GmbH übernimmt in keinem Fall entstehende Mehrkosten, wenn Daten vom Kunden zu spät bereitgestellt werden.

Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung (Kündigung des Vertrags) durch den Kunden bedarf der Schriftform. Im Falle der Stornierung,
nach Auftragsbestätigung, ist in jedem Falle die volle Summe der Planungs- und Entwurfsleistung fällig; desweiteren ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung nach folgender Staffelung an All In One Services GmbH zu bezahlen:
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 35% der gesamten Auftragssumme
27-8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% der gesamten Auftragssumme
ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Auftragssumme fällig.

 

Reklamation


Mit der Standübergabe und der Unterzeichnung des schriftlichen Abnahmeprotokolls vor Ort bestätigt der Kunde
die reibungslose Abwicklung und Vollständigkeit des Messestandes. Spätere Reklamationen oder
Nachforderungen sowie Abzüge am Rechnungsbetrag sind nicht zulässig.

 

 

Urheberrechte


Die Entwurfs- und Planungsunterlagen sowie Zeichnungen bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht
berechtigt, diese zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Er ist weiterhin nicht berechtigt, Nachbauten
daraus zu erstellen; es sei denn es liegt eine ausdrückliche Zustimmung durch uns vor. Bei Verstößen gegen die
Regelungen des Urheberrechts hat er einen Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Kauf- bzw.
Mietpreises zu zahlen. Diese Regelung gilt auch und insbesondere, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss
gekommen ist. Die bauliche Ausführung unserer Planungsleistungen und Entwürfe durch Dritte ohne Vertrag mit
uns ist ausdrücklich untersagt.
Wir sind grundsätzlich berechtigt kostenlos und ohne Zustimmung Bildmaterial der von uns gelieferten Leistungen
für eigene Werbezwecke zu benutzen. Auf Wunsch des Kunden können wir von diesem Recht absehen.

 

Haftung


Wir sichern Ihnen eine ordnungsgemäße und pünktliche Lieferung des beauftragten Messestandes zu. Der
Messestand wird von uns besenrein übergeben. Wir haften bei grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch unsere Mitarbeiter, jedoch nur bis zur Höhe Auftragswertes. Jegliche
Schadensersatzansprüche für entgangene Umsätze oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Für vom Kunden gelieferte Exponate und Messebestandteile übernehmen wir keine Haftung. Die gängigen
abschließbaren Vitrinen oder Messestandtüren sind nicht einbruchssicher. Wir haften nicht für vom Kunden am
Stand hinterlassene Gegenstände während und nach Ende der Messe. Der Kunde trägt für Mietgegenstände die Aufsichts-

und Sorgfaltspflicht während der Dauer des Mietverhältnisses und haftet für die ihm überlassenen Gegenstände. Die von uns
gestellten Mietgegenstände sind mit dem Messestand mitzuversichern. Auf dem Messestand verbliebene
Gegenstände des Kunden (z.B. restliche Werbemittel, Prospekte etc.) werden von uns beim Abbau ohne
Anspruch auf Entschädigung entsorgt, sollte die Menge den üblichen Rahmen übersteigen, behalten wir uns vor,
die Entsorgung an den Kunden weiter zu berechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns über eine Untervermietung von Messeständen bzw. gemeinsame Nutzung (z.B.
bei Gemeinschaftsständen) zu informieren. Der Kunde bleibt, in diesem Fall, allein für alle anfallenden Kosten
verantwortlich und kann seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht an seine Mitaussteller abtreten.

 

Haftung für Urheber- und Bildrechte


Werden uns vom Kunden Bildmaterial, Texte oder Pläne zur Verfügung gestellt, prüfen wir nicht deren
Urheberrechte oder inhaltliche sowie formelle Richtigkeit. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter
sowie von Schadensersatzansprüchen durch Rechtsverstöße oder durch Schreibfehler frei.

 

Datenverarbeitung


All In One Services GmbH ist berechtigt, die Daten des Kunden gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und zu speichern. All In One Services GmbH kann Fotos und Darstellungen der Kundenprojekte innerhalb der eigenen werblichen Kommunikation einsetzen. Wir garantieren Ihnen den vertraulichen Umgang und keine Weitergabe Ihrer Kundendaten, sofern dies nicht für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist. Siehe auch Datenschutz 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort ist der im Auftrag genannte Veranstaltungsort. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand. Unser Geschäftssitz ist Sindelfingen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Firmensitz des Kunden im Ausland liegt.

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